AGB:

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.       Angebote und Vertragsabschlüsse

Unsere Angebote einschließlich Preis sind freibleibend. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung von uns angenommen. Maßgebend für das Vertragsverhältnisist ausschließlich der Inhalt unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, sowie solche mit unseren Vertretern und Reisenden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2.       Lieferung

Lieferungsmöglichkeit bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferfristen unverbindlich.

Schadensersatzansprüche oder das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrage wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts erfolgt über die Dauer von 4 Wochen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er uns nach Ablauf dieser 4 Wochen eine Nachfrist von weiteren 4 Wochen gesetzt hat.

Wird durch höhere Gewalt, Feuer- und Wasserschäden, Arbeitskräfte- und Materialmangel, Betriebsstörungen, behördliche Verfügung, Streiks und Aussperrungen sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung unmöglich gemacht, verzögert oder wesentlich erschwert, werden wir von unseren Lieferungsverpflichtungen unter Ausschluss aller Ansprüche des Bestellers frei. Die vorbezeichneten Umstände haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines etwa vorhandenen Lieferungsverzuges eintreten.

 

3.       Preise und Gefahrtragung

Unsere Preise gelten als ab Werk in bundesdeutscher Währung. Bei Nachbestellung infolge Rohmaterialpreiserhöhung oder Lohnerhöhung eintretender Preiserhöhung gelten die am Liefertage oder am Tage der Versandbereitschaft gültigen Preise.

Lieferungen erfolgen aus Kosten und Risikodes Bestellers. Bei Anlieferung durch unsere werkseigenen Fahrzeuge, gelten die im Rahmen der Fracht- und Rollgeldsätze liegenden und uns bestätigten Anfuhrkosten.

Die Gefahr geht in jedem Fall spätestens mit Absendung der Lieferung auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

4.       Zahlungen

Rechnungen sind sofort ohne Abzug netto Kasse fällig. Bei Zielüberschreitungen werden ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe der uns von den Banken berechneten Zinsen und Spesen berechnet.

Wechsel und Scheck sowie Eigenakzepte nehmen wir nur erfüllungshalber und für uns spesenfrei entgegen unter Vorbehalt der Diskontmöglichkeit bei unseren Bankverbindungen.

Alle eingehenden Zahlungen werden zur Tilgung der ältesten fälligen Forderungen verwandt.

Ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen.

Wir gewähren einen von uns bemessenen Kredit. Hält der Abnehmer eine Zahlungsfrist nicht ein oder verschlechtern sichseine wirtschaftlichen Verhältnisse, so werden sämtliche befristeten Forderungen sofort fällig. Werden uns berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bekannt, haben wir das Recht, per Nachnahme zuliefern, Vorauszahlungen zu verlangen, Sicherheitsleistungen zu fordern oder ohne irgendeine Schadenersatzhaftpflichtung unsererseits vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, Geld für uns zu kassieren, es sei denn, dass sie eine schriftliche Inkasso-Vollmacht besitzen.

 

5.       Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur endgültigen Zahlung unserer gesamten Forderungen an den Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware wie Verpfändung, Sicherungsübereignung sowie die Abtretung der Verpfändung von Anwartschaftsrechten ist nicht statthaft. Bei Pfändungen und Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Besteller darf die Lieferungsgegenstände nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, so lange er nicht im Verzug ist, weiter veräußern. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden uns bereits jetzt abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Soweit unsere Gesamtforderung durch solche Abtretungen zu mehr als 120% zweifelsfrei gesichert ist, verpflichten wir uns, den Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl freizugeben.

Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, berechtigt, die uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Mit seiner Zahlungseinstellung, der Beanstandung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprozess oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder zurVerarbeitung der Waren sowie zur Einziehung der Außenstände. In diesem Fall istder Kunde verpflichtet, dem Verkäufer sofort die abgetretenen Außenstände mit Namen, Adressen und Forderungshöhe der Drittschuldner bekanntzugeben und diesen die erfolgte Abtretung mitzuteilen. Auch ohne, dass die oben genannten Voraussetzungen dann vorliegen, ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet,seinen Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

Werden Waren des Lieferers vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt schon jetzt als vereinbart, dass der Besteller den Lieferer anteilmäßig Miteigentum im Sinne des §947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für ihn mit in Verwahrungbehält.

Der Eigentumserwerb des Bestellers gemäß § 950BGB wird ausgeschlossen. Vorbehaltsware verarbeitet der Kunde für uns, erwirbt also selbst kein Eigentum durch Verarbeitung. Bei der Verarbeitung von Vorbehaltsware durch die Kunden werden wir Erwerber des Eigentums an den Zwischen- oder Enderzeugnissen, sind also verabredungsgemäß deren Hersteller.

 

6.       Gewährleistung

Mängelrügen müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Bei von uns anerkannten Beanstandungen sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt oder berechtigt, den berechneten Betrag wieder gutzuschreiben je nach unserer Wahl. Durch die Ersatzlieferung wären alle Ansprüche abgegolten. Dazu bestehen keine über den Rechnungsbetrag hinausgehende Schadensersatzansprüche.

 

7.       Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Akzepte, Wechsel und Schecks, ist Gütersloh in Westfalen.

Sind aus irgendeinem Grunde einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Kontakt:

Peter Loddenkemper GmbH

Von-Liebig-Straße 40

33428 Marienfeld

 

Telefon: 05247 80432

Telefax: 05247 80413

Mail:  

ploddenkemper@t-online.de